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Wenn der generierte Solarstrom nicht ausschließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, spricht man von Eigenverbrauch, Selbstverbrauch bzw. Überschusseinspeisung.
Mit dem EEG2009 ist erstmals die Möglichkeit des direkten Verbrauches von selbst erzeugtem Strom aus einer Photovoltaikanlage eingeführt worden. Hierbei kann der Solarstrom teilweise oder auch vollständig selbst genutzt werden. Der nicht eigen verbrauchte Solarstrom wird weiterhin zu dem normalen Vergütungssatz in das öffentliche Netz eingespeist.
Für den selbst genutzten Strom gibt es je nach Inbetriebnahme Zeitpunkt eine zusätzliche Eigenverbrauchsvergütung. Selbst genutzter Strom muss dabei in unmittelbarer Nähe der Anlage selbst oder von Dritten (z.B. Mieter) verbraucht werden.
Entscheidend für den Eigenverbrauch ist, dass der Solarstrom parallel zur Erzeugung auch verbraucht werden muss. Man kann also nicht erst tagsüber in das öffentliche Stromnetz einspeisen und abends wieder den eigenen Strom daraus beziehen. Eine Abhilfe schaffen hier nun die Speicherlösungen.
Um die selbst genutzte Energiemenge (Differenz zwischen Erzeugung und Einspeisung) zu ermitteln, wird ein zusätzliches Zählwerk benötigt. In der Regel wird der Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt.
Wechselrichter werden an einer oder mehreren Phasen des Hausnetzes angeschlossen. Dieses ist für die Eigenverbrauchsermittlung jedoch meist unproblematisch, da die meisten Zähler die Phasen zueinander saldieren.
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